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Mittwoch, 26. Dezember 2012

ich habe WGF ein eigenes Blog gewidmet

http://rolfswgfpleitenblog.blogspot.ch/


Denn eines sollte man nicht vergessen, Sergio, seine Blondine und das gesamte WGF-Personal, der Sachwalter und die Treuhänder leben nicht schlecht davon.


schrieb am 26.12.12 17:51:54
Beitrag Nr.476 
(43.960.657)
Antwort
Zitat
vielleicht klappt das ja mit dem "stark hoffen" in der Weihnachtszeit.
Ich für meinen Teil interessiere mich weniger für Glaubensfragen als mehr für Erfahrungswerte.

Zum Thema Verläßlichkeit von Treuhändern und Werthaltigkeit von Ttreuhandvermögen kann man sich beispielsweise bei Deikon informieren.

Zum Thema ESUG, speziell am Beispiel Solarwatt, wird Interessierten erklärt, wie man unbesicherte Schulden in einer Planinsolvenz elegant entsorgt, die Pleite quasi auf übermorgen verschiebt.

Viele glauben hier noch, daß nun im Rahmen einer Planinsolvenz die besicherten Anleihen durch Verwertung der Sicherheiten zurückgezahlt werden müssen. Dem ist nicht zwingend so.

Es lohnt sich zum Kennenlernen der Kreativität von Vorständen und (richtigen) Investoren am Rande einer Pleite das "Schwarzbuch Börse" des SDK einmal zu lesen.

Meine Prognose: der gute Sergio wird dem Sachwalter und ggf. der Gläubigerversammlung ein windiges Konzept zur Unternehmensfortführung vorlegen, bei dem allen unbesicherten Gläubigern "der Verzicht auf ihre Ansprüche in Aussicht gestellt" wird, andernfalls sofortige Pleite. Je nachdem wieviel Mittel auf den Treuhandkonten bei marktnaher Auflösung der Sicherheiten fehlen, wird auch den Hypothekengläubigern (leider, leider) ein Haircut vorgeschlagen, im Fall einer Pleite eine noch geringere Quote in Aussicht gestellt. Da aber bei Fortführung diesem defizitären Unternehmenskonzept auch bei geschönter Darstellung auf lange Zeit noch vor allem Liquidität fehlen dürfte, werden die an der Unternehmensfortführung interessierten (wer wird das wohl sein ?) um eine kleine Spende zur Kapitalerhöhung ersucht. Was früher üblich war, dürfte nicht nur angesichts Basel III und IV(?) kaum mehr funktionieren, Risikokapital von den Banken zu bekommen. Die Interessenvertreter der besicherten Anleihen (so sie denn bis dahin gewählt wurden) werden sich umringt sehen von erwartungsfrohen Mitspielern. Denn eines sollte man nicht vergessen, Sergio, seine Blondine und das gesamte WGF-Personal, der Sachwalter und die Treuhänder leben nicht schlecht davon.

die Treuhänder bei WGF hlfp haben eine breite Tätigkeitspalette in ihrer grossen Sozietät




Beratung und Vertretung von Insolvenzverwaltern bei Kriminalinsolvenzen

Wir beraten und vertreten Insolvenzverwalter insbesondere bei Kriminalinsolvenzen. Wir verfügen über besonderes Know-how und umfangreiche Erfahrung bei der Aufklärung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Wirtschafts- und Mitarbeiterkriminalität, bei der Anfechtung von Vermögensverschiebungen, bei der Aufspürung verborgener Vermögenswerte (sog. Asset Tracing) und bei der weltweiten Vollziehung von Arresten und Zwangsvollstreckungen in die Vermögenswerte.

Bei diesen Fallgestaltungen geht es regelmäßig um Schäden aus Korruption, Untreue, Betrug, Unterschlagung, Lagerdiebstahl oder Geheimnisverrat. Bei Bedarf arbeiten wir hierfür mit erfahrenen Privatermittlern zusammen und nutzen unsere weltweiten Kontakte.

Wir kennen die auftretenden Rechtsfragen von insolvenzrechtlichen und strafprozessualen Beschlagnahmekonkurrenzen und setzen die Rechte des Insolvenzverwalters gegenüber zwangsvollstreckenden Gläubigern und Ermittlungsbehörden durch, ggf. im Rahmen der Zurückgewinnungshilfe. Bei Bedarf vertreten wir Sie bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Geltend-machung von Schadensersatzansprüchen aus Betrug, Untreue, Geheimnisverrat usw. gegen ehemalige Geschäftsführer und Mitarbeiter des insolventen Unternehmens.

Sonntag, 23. Dezember 2012

gibts eigentlich auch schon Strafanzeigen gegen den Mittelverwendungskontrolleur und gegen den Treuhänder ?

wer etwas weiss, bitte mit der Kommentarfunktion bloggen oder eine email an mich

rolfjkoch@web.de

Nieding + Barth: Hierzu haben wir gegen den Vorstand der WGF bei der zuständigen Staatsanwaltschaft bereits Strafanzeige erstattet.

4.    Wie geht’s weiter?
 Im Unterschied zum klassischen Verfahren übernimmt bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung kein Insolvenzverwalter die laufenden Geschäfte des Unternehmens, sondern handelt nur als Kontrollorgan der Geschäftsführung. Grundsätzlich bleiben daher die bisherigen für die Situation der WGF Verantwortlichen weiterhin über das Vermögen des Unternehmens verfügungsbefugt. Dem Vorstand der WGF obliegt daher insbesondere die Erstellung des Vermögensverzeichnisses und die Berichterstattung gegenüber den Gläubigern.

Wir halten diesen Umstand für untragbar. Gerade die offensichtlich verzögerte Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2011 und die nicht frühzeitige Information der Anleger über die tatsächliche Vermögenslage der WGF lassen den Vorstand für die Aufgaben eines Insolvenzverfahrens aus unserer Sicht nicht geeignet erscheinen.
Es ist daher unser Ziel, die Eigenverwaltung aufzuheben und einen klassischen Insolvenzverwalter einzusetzen. Daneben ist es unser Ziel, gegenüber dem Insolvenzgericht die Bestellung eines Gläubigerausschusses durchzusetzen, um eine effizienten Vertretung und sachgerechte Bündelung der Interessen der Vielzahl von Gläubigern sicherzustellen und möglichst eine substanzielle Quote für die betroffenen Anleihebesitzer zu erzielen.

Weiter versuchen wir, weitere Verantwortliche für die den Anlegern entstandenen Schäden zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen. Hierzu haben wir gegen den Vorstand der WGF bei der zuständigen Staatsanwaltschaft bereits Strafanzeige erstattet.

http://www.wgf-schaden.de/index.php/faq-wgf

Herr Dr Späth, sollten Anleger dieses Aufkaufangebot der Noah Investment annehmen?


WGF AG: „Vorsicht vor dubiosen Aufkaufangeboten“! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen

WGF AG: Aufkaufangebote- Anleger sollten vorsichtig sein! Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, hat die WFG AG vor kurzem Insolvenz angemeldet.

(lifePR) (Dieburg) Inzwischen haben sich mehrere hundert Geschädigte der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „WGF AG“ angeschlossen, der BSZ e.V. versucht daher, die Interessen der Anleger bestmöglich zu bündeln.

Inzwischen wurden auch Anleger diverse Aufkaufangebote gemacht, in denen den Anlegern angeboten wird, ihre Anleihen zu verkaufen.

Eine „Noah Investment fz llc,“ aus Dubai hat Anlegern inzwischen ein Übernahme-/bzw. Abfindungsangebot für ihre Anleihen gemacht, in dem Anlegern angeboten wird, ihre Anleihen bis zum 30.03.2013 zum Abfindungsbetrag von 1 % je Nominalwert zu verkaufen. Dieses Angebot wurde inzwischen von einer Depot-Bank an Anleger versandt.

Der BSZ e.V., einer der führenden Anlegerschutzvereine Deutschlands, führt daher aus aktuellem Anlass ein Interview mit BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von der Berliner und Hamburger Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte:

BSZ e.V.: Herr Dr Späth, sollten Anleger dieses Aufkaufangebot der Noah Investment annehmen?

Dr. Walter Späth: Meiner Ansicht kann dieses Übernahmeangebot nur als „dubios“ bezeichnet werden, Anleger sollten es meiner Ansicht nach nicht annehmen. Wenn Anleger ihre Anleihen verkaufen, können sie nämlich ihre Ansprüche nicht mehr im Insolvenzverfahren geltend machen, da sie keine Forderungsinhaber mehr sind. Im Insolvenzverfahren dürften jedoch wahrscheinlich deutlich mehr als die angebotenen 1 %, die meiner Ansicht nach nur als „mickrig“ bezeichnet werden können, an die Anleger zurück fließen.
Für jede 100 €, die ein Anleger angelegt hat, würde er nämlich nur 1 € zurück erhalten.
Die Insolvenzquote, die an die Anleger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens ausbezahlt werden dürfte, dürfte jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich über diesen angebotenen 1 % liegen.
Auch sollten Geschädigte berücksichtigen, dass sie nach einem Verkauf voraussichtlich keine Schadensersatzansprüche mehr geltend machen könnten, weil sie nicht mehr aktiv legitimiert sind.

BSZ e.V.: Kann man denn schon sagen, wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird?

Dr. Späth: Nein, hierzu ist es gegenwärtig noch viel zu früh, schlimmstenfalls müssen die Anleger mit hohen Einbußen rechnen. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dürfte die Insolvenzquote jedoch deutlich höher ausfallen als die angebotenen 1 %, zumindestens dürfte mit einer Insolvenzquote zu rechnen sein. In einem anderen Fall von Hypothekenanleihen, dem Fall Deikon GmbH, in dem wir ebenfalls ca. 100 Anleger vertreten, könnte die Insolvenzquote zwischen 20 - 40 % liegen, hierbei handelte es sich aber nur um nachrangig abgesicherte Anleihen. Im günstigsten Fall könnte die Insolvenzquote daher im gegenwärtigen Fall sogar noch höher ausfallen, das hängt aber auch z.B. von der Bewertung der Immobilien ab.

BSZ e.V.: Warum macht die „Noah Investment fz llc aus Dubai Anlegern dann ein derartiges Übernahmenangebot?

Dr. Späth: Oftmals werden Anlegern nach Firmenpleiten derartige Aufkaufangebote gemacht, wenn die Verantwortlichen damit rechnen, dass sie einen Gewinn machen können, z.B. durch eine höhere Insolvenzquote. Die „Noah Investment fz llc“ rechnet wohl offensichtlich selber mit einer deutlich höheren Insolvenzquote und will hiermit Gewinn machen.

So wurden z.B. auch im Fall von Lehman-Zertifikaten geschädigten Anlegern Aufkaufangebote gemacht, wobei eine Firma den Geschädigten anfangs 2 % des Nennwertes angeboten hat, kurz vor Abschluss des Insolvenzverfahrens haben dann einige US-amerikanische Hedge-Fonds den Geschädigten sogar angeboten, bis zu 17 % des Nennwertes zu bezahlen. Ein gutes Geschäft für die Firmen, die den Anlegern diese Aufkaufangebote gemacht haben, wenn man berücksichtigt, dass die Insolvenzquote bei Lehman Brothers letztendlich zwischen 25 und 30 % betragen dürfte.

BSZ e.V.: Die Angebote werden Anlegern von einer Depotbank weiter geleitet, handelt es sich um ein offizielles Angebot der Depotbanken?

Dr. Späth: Nein, keineswegs. Die Depotbanken sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Aufkaufangebote an die Anleger weiter zu leiten, das heißt aber nicht, dass die Depotbanken die Annahme dieses Angebots Anlegern empfehlen. Hier ist es leider bei diversen Anlegern schon zu erheblichen Verwechslungen gekommen, die der Ansicht waren, dass die Depotbanken dieses Angebot gut heißen oder sogar hinter diesem Angebot stehen würden. Dies ist gerade nicht der Fall.“

BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, vielen Dank für das Interview.

WGF AG: BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen! BSZ e.V. gewinnt 3 führende Kanzleien für Zusammenarbeit.


WGF AG: BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen! BSZ e.V. gewinnt 3 führende Kanzleien für Zusammenarbeit.

WGF AG -Insolvenz: BSZ e.V. gewinnt 3 führende Kanzleien für Zusammenarbeit. BSZ e.V. fordert Einrichtung eines Gläubigerausschusses!

(lifePR) (Dieburg) Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, hat die WFG AG vor kurzem Insolvenz angemeldet.

Die Anleger der Inhaberschuldverschreibungen fürchten nun um ihr Geld und fragen sich, wie es weiter geht. Auch wenn damit zu rechnen ist, dass eine Insolvenzquote ausbezahlt werden wird, ist immer noch völlig offen, wie hoch diese ausfallen wird.

Inzwischen haben sich ca. 200 Geschädigte der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft "WGF AG" angeschlossen, der BSZ e.V. wird daher auch demnächst die Einrichtung eines (vorläufigen) Gläubigerausschusses beantragen, um die Interessen der Anleger bestmöglich zu bündeln.

Der Gläubigerausschuss ist ein eigenständiges Organ im Insolvenzverfahren, mit dem die Anlegerinteressen gebündelt werden können. Nur mit einem (vorläufigen) Gläubigerausschuss können nach Ansicht des BSZ e.V. die Rechte der Anleger gebündelt werden, um ein ausreichendes Gegengewicht zu Großgläubigern wie Banken zu bilden. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden sich auch zu gegebener Zeit darum bemühen, in den Gläubigerausschuss gewählt zu werden, damit die Anlegerrechte genügend gewahrt werden können.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen auch gerade Schadensersatzansprüche der Anleger in jede Richtung und gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen, unter anderem aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne.

Der BSZ e.V. konnte für die Interessengemeinschaft WGF AG mit den Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte, CLLB Rechtsanwälte und Dr. Steinhübel Rechtsanwälte inzwischen drei der führenden Kanzleien in Deutschland im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, speziell im Bereich Inhaberschuldverschreibungs- und Anleiherecht, also in dem Anleger mit Anleihen geschädigt wurden, wie im gegenwärtigen Fall, für die Zusammenarbeit gewinnen.

Jede dieser Kanzleien ist bereits seit ca. 10 Jahren fast ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit Inhaberschuldverschreibungen Verluste erlitten haben, große Erfolge erzielen.

Die Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte, CLLB Rechtsanwälte und Dr. Steinübel Rechtsanwälte waren bereits bei mehreren weiteren Skandalen im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, nämlich DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG auf Anlegerseite tätig (insgesamt wurden von den Kanzleien dabei mehr als 1000 Anleger vertreten) und konnten hier bereits maßgebliche Erfolge für die Anleger erzielen.

Anleger im Fall WGF AG können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft WGF AG anschließen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...

Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. Dezember 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drwspä

den Gläubigern eine Quotenzahlung auf ihre Forderungen anbietet


Kundeninformation 19.12.2012:
WGF AG über Insolvenzplanverfahren sanieren

·         Reibungslose Fortführung der Geschäfte kommt Anleihegläubigern zu Gute
·         „Kasse“ der WGF an vorläufigen Sachwalter übertragen
·         Wirtschaftsprüfer reduziert  Jahresfehlbetrag 2011 auf 68,1 Mio. Euro

Bernd Depping, seit acht Tagen  Sanierungsvorstand der WGF AG, hat angekündigt, dass das Unternehmen über ein Insolvenzplanverfahren saniert und fortgeführt werden soll.

„Wir werden in den kommenden Wochen einen Insolvenzplan ausarbeiten, der die Sanierung des Unternehmens vorsieht , den Gläubigern eine Quotenzahlung auf ihre Forderungen anbietet und diesen Plan den Gläubigern auf einer Gläubigerversammlung nach Insolvenzordnung zur Abstimmung stellen“, so Depping.

Der Insolvenzplan entstammt der Idee nach der alten Vergleichsordnung und muss die Gläubiger besser stellen als bei einer Zerschlagung des Unternehmens.

„Die Substanz ist da“, sagt Depping. „Aktuell sind Werte des Immobilienbestandes aufgrund des Insolvenzantrags unter Druck, daher wären kurzfristig lediglich geringe Preise zu erzielen. Wir wollen jedoch nicht unter Wert verkaufen, das kann nicht im Interesse der Gläubiger liegen“, so Depping weiter.  „Der Insolvenzplan verschafft uns die Chance, wieder zu Marktpreisen veräußern zu können und so viele Vermögenswerte wie möglich im Gläubigerinteresse zu sichern.“

„Je reibungsloser wir die Geschäfte der WGF fortführen können, desto mehr können auch die Anleihegläubiger davon profitieren“, erklärt Depping. „Wir stimmen  derzeit mit dem Treuhänder und dem vorläufigen Sachwalter drei aktuelle Projekte in Berlin, Hamburg und Essen ab. Ziel der WGF ist es, diese Projekte im Gläubigerinteresse fertig zu stellen und neue Projekte entwickeln zu können.“

Auf Wunsch des Vorstands der WGF AG werde „die Kasse“, also alle im Unternehmen vorhandenen Geldmittel, auf den vom Gericht bestellten vorläufigen  Sachwalter übertragen. Folglich laufen alle Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen über den vorläufigen Sachwalter. Damit dokumentiere die WGF, wie ernsthaft die Sanierung angestrebt und die Interessen der Gläubiger gewahrt würden.

Die Höhe der Quote, die WGF den Gläubigern anbieten wird, kann derzeit noch nicht abgesehen werden. Es ist vorgesehen, die Gläubiger auch an den zukünftigen Erträgen der verbundenen Unternehmen profitieren zu lassen. Depping wird als Sanierungsvorstand die Erstellung des Insolvenzplans verantworten und sich dabei mit dem vorläufigen Sachwalter abstimmen. 

Depping weiter: „Der Insolvenzplan wird inhaltlich komplex, deshalb muss das vorhandene know how zur Verfügung stehen und wo immer möglich in die Planerstellung eingebracht werden. Mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde  der Antrag auf die ‚klassische‘ Eigenverwaltung mit einem Sanierungsvorstand ‚an Bord‘ gestellt, weil wir ausschließlich in dieser Konstellation den Zugriff auf Tochtergesellschaften behalten.“   

Sanierungskonzept sieht Fortführung vor, von der Gläubiger weiter profitieren sollen

Der Insolvenzplan wird auch ein Sanierungskonzept beinhalten, mit dem die WGF fortgeführt werden kann. Die WGF wird sich zunehmend aus dem bisherigen Geschäft, dem Handel mit Immobilien, zurückziehen. Dies soll zum einen durch den schonenden und auf der Zeitachse gestreckten Abverkauf der Bestandsimmobilien erfolgen, den der Insolvenzplan ermöglicht.  Ziel ist es, daraus möglichst hohe Kaufpreise zu erzielen. Zum anderen soll  gleichzeitig die  Projektentwicklung als künftiges Kerngeschäft  weiter ausgebaut werden.

„Die Fortführungslösung, die wir gerade erarbeiten,  sieht darüber hinaus vor, dass aus den Erlösen des erhaltungswürdigen Unternehmenskerns auch zukünftig Leistungen an die Gläubiger fließen werden, um den zu erwartenden insolvenzbedingten Ausfall zu kompensieren. Dies kann so nur unter dem Institut der Eigenverwaltung gelingen“, so Depping weiter.

Depping teilte darüber hinaus mit, dass die Wirtschaftsprüfer im Zuge der vorbereitenden Arbeiten für das Sanierungskonzept „einen Übertragungsfehler festgestellt“ hätten. Der Jahresfehlbetrag 2011 falle somit um rund drei Millionen Euro niedriger aus als ursprünglich testiert und betrage 68,1 Mio. Euro.

Anleihegläubiger sollen sich auf WGF-Homepage registrieren

Die Gläubiger der WGF AG wies Depping darauf hin, dass sie ihre Forderungen erst nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden könnten. Der entsprechende Beschluss werde vom zuständigen Amtsgericht in Düsseldorf veröffentlicht.

„Die WGF kennt die Anleger nicht namentlich, kann bei anonym an den Börsen gehandelten Papieren auch nicht die genaue Anzahl der Gläubiger kennen. Ich bitte daher die Anleihegläubiger, sich über die Homepage des Unternehmens im eigenen Interesse zu registrieren. Wir können dann gezielter über die Eröffnung des Verfahrens informieren, die entsprechenden Formulare zur Anmeldung der Forderung oder auch die Einladung zur Gläubigerversammlung verschicken“, erklärte der Sanierungsvorstand.

Depping begrüßte die Ankündigung einiger Anlegeranwälte, nach Schuldverschreibungsgesetz einen gemeinsamen Vertreter zu wählen:  „Ein professioneller Ansprechpartner, der die Interessen bündelt, spart Ressourcen und erhöht die Effizienz bei der Ausarbeitung des Insolvenzplans“, so Depping. Der Sanierungsvorstand der WGF AG verwies abschließend darauf, dass der Nominalwert der ausstehenden Anleihen rund 200 Millionen Euro betrage und „keineswegs übertriebene 450 Millionen Euro und mehr“

Sofern diese Anleihe am ursprünglichen Fälligkeitstag, dem 15.02.2014, die Insolvenzquote von vielleicht 50% bringt, wäre das für Valora ein gutes Geschäft.

WGF AG: Erschreckendes öffentliches Angebot für WGF-Anleihen 

Bei der WGF AG hatte man 6,35% Zinsen zuzüglich grundbuchrechtlicher Absicherung geboten. Und befindet sich jetzt in der Insolvenz; mangels Eigenkapital, mangels gut verwalteter Immobilien sowie mangels verantwortungsbewusster Transparenz. Für erschreckend niedrige 15,25% will die Valora Effekten Handels AG WGFH04-Anleihen per freiwilligem, öffentlichen Kaufangebot erwerben. Valora will damit Nennwerte von bis zu 1 Mio. Euro der WGF-Anleihe aufkaufen. Anleihen-Inhaber, die dieses Angebot annehmen wollen, müssen sich bis 11. Januar 2013 bei der Valora Effekten Handel AG melden. 

Sofern diese Anleihe am ursprünglichen Fälligkeitstag, dem 15.02.2014, die Insolvenzquote von vielleicht 50% bringt, wäre das für Valora ein gutes Geschäft. Aber die Insolvenzquote könnte auch schlechter ausfallen. Denkbar ist neben der Kürzung von Nennwerten und Zinsen aber auch eine Verlängerung der Laufzeit für diese Anleihe und für die anderen Anleihen der WGF AG. 

Weitere Artikel zur WGF AG: 

Insolvenz der WGF AG: Gesellschaft stellt beim Amtsgericht Düsseldorf Insolvenzantrag 

WGF-Insolvenz: Schieflage anscheinend erst Ende 2012 - Sanierung geplant 

http://www.boersennews.de/nachrichten/thema/wgf-ag-erschreckendes-oeffentliches-angebot-fuer-wgf-anleihen/609822

Samstag, 22. Dezember 2012

wenn der Prospekt keine Auskunftspflichten des Treuhänders bzw Mittelverwendungskontolleurs vorsieht, dann müssen wir (bei ausreichenden Anhaltspunkten von strafrehtlichem Fehlverhalten) die Staatsanwaltschaft bitten uns diese "Einsicht" zu verschaffen.....


Der Treuhänder ist nicht verpflichtet, den Anleihegläubigern Einsichtnahme in
Unterlagen zu dem Erwerb, zu geplanten oder durchgeführten
Entwicklungsmaßnahmen oder zu der Veräußerung von Immobilien zu gestatten.
Auch ist der Treuhänder nicht verpflichtet, den Anleihegläubigern Auskunft über
einzelne Immobiliengeschäfte im Rahmen dieser Anleihebedingungen zu erteilen.


§ 18
Keine Einsichts- und Informationsrechte der Anleihegläubiger
Die Anleihegläubiger sind nicht berechtigt, von der Emittentin oder dem
Mittelverwendungskontrolleur oder dem Treuhänder Einsichtnahme in Unterlagen zu dem
Erwerb, zu geplanten oder durchgeführten Entwicklungsmaßnahmen oder zu der
Veräußerung von Anlageobjekten zu verlangen. Auch ist weder die Gesellschaft noch der
Mittelverwendungskontrolleur oder der Treuhänder verpflichtet, den Anleihegläubigern

Auskunft über einzelne Geschäfte mit Anlageobjekten unter diesen Anleihebedingungen zu
erteilen. Die Gesellschaft wird die Anleihegläubiger jedoch von Zeit zu Zeit auf ihrer
Internetseite allgemein über von ihr vorgenommene Geschäfte mit Anlageobjekten und die
Entwicklung der Gebundenen Mittel informieren.

aus


International Securities Identification Number (ISIN):
DE ooo WGFH06 7
26. April 2010





Höhe der Grundschuld liegt über dem Grundstückskaufpreis // heisst das das die Grundschuld auch so hoch valutiert ist....also noch zu erstellende Werte als Luftnummer als Sichheit gebucht....


laut "Untergrund"-Sichheitenliste nur 5 Objekte zur dinglichen Besicherung der WGFH06 die mit ca 43 Mio € virulent ist....

Ist da eine riesen Luftnummer mit zukünftig noch zu erbringenden Einwicklungsleistungen gebucht worden....

Oder liegen diese Gelder beim Mittelverwendungskontrolleur RA Dahlmanns ?

http://www.hlfp.de/fileadmin/redaktion/1._Aktuelles/3._Pressemitteilungen/Grundschulduebersicht.pdf


Grundstück in norddeutscher Großstadt mit
einer Fläche von ca. 3.414 m²:
Projektentwicklung
Erstrangige Grundschuld an dem Grundstück;
Höhe der Grundschuld liegt über dem
Grundstückskaufpreis und deckt Bau- und
Planungsleistungen mit ab
WGFH06


Grundstück in Nordrhein-Westfälischer
Großstadt mit einer Fläche von ca. 1.175 m²:
Projektentwicklung
Erstrangige Grundschuld an dem Grundstück;
Höhe der Grundschuld liegt über dem 
Grundstückskaufpreis und deckt Bau- und
Planungsleistungen mit ab
WGFH06


Grundstück im Großraum Berlin mit einer
Fläche von ca. 2.195 m² und 323 m²:
Projektentwicklung
Erstrangige Grundschuld an dem Grundstück;
Höhe der Grundschuld liegt über dem 
Grundstückskaufpreis und deckt Bau- und
Planungsleistungen mit ab
WGFH06

Grundstück in Nordrhein-Westfälischer
Großstadt mit einer Fläche von ca. 5.450 m²:
Projektentwicklung
Erstrangige Grundschuld an dem Grundstück;
Höhe der Grundschuld liegt über dem 
Grundstückskaufpreis und deckt Bau- und
Planungsleistungen mit ab
WGFH05 / WGFH07 / WGFH04 / A0LDUL /
WGFH06 / WGFH08*

Grundstück in einer Großstadt im Ruhrgebiet
mit einer Fläche von ca. 1.110 m²:
Projektentwicklung
Erstrangige Grundschuld an dem Grundstück;
Höhe der Grundschuld liegt über dem 
Grundstückskaufpreis und deckt Bau- und
Planungsleistungen mit ab
WGFH06 / A0LDUL*


Freitag, 21. Dezember 2012

das für uns wichtige ist wohl, dass aus diesen wohl widerrechtlichen Aktionen ein Schadensersatzanspruch gegen den Treuhänder und/oder Mittelverwendungskontrolleur folgen kann


Autor: Aldy
Datum: Heute, 00:43
 
Zitat:
Zitat von esteban Beitrag anzeigen
Hat das hier schon jemand gepostet:
https://www.anleihen-finder.de/bernd...e-0002261.html
Die interessanteste Passage daraus, der Rest ist Prosa:
...Alle Immobilien sind von hochkarätigen unabhängigen Sachverständigen bewertet worden. Die Abwertung beruht auf Notverkäufen der vergangenen Monate, die mit dem Ziel vorgenommen wurden, die aktuell fälligen Anleihen zurückzuzahlen. Die negative Auswirkung auf die Kaufpreisbildung angesichts des Zahlungsdrucks führte zu der konsequenten Maßnahme, zum Schutze der im Vermögen der WGF gebunden Vermögenswerte einen sog. „fire-sale“ zu vermeiden und Insolvenzantrag zu stellen. Dadurch wird der status-quo konserviert.

Jetzt wird allmählich ein Bild daraus. 

Aktuell fällig ist die WGFH06, doch mit welchen verwertbaren Assets war diese Anleihe nun tatsächlich besichert - außer mit halbfertigen und massiv im Zeitverzug liegenden Projektentwicklungen?
Als nächstes ist A0LDUL in 3 Monaten fällig. Und das Bürocenter in Leipzig (in Q4/2011 als A0LDUL-Objekt ausgewiesen) steht nicht mehr in den Grundbüchern. Daraus folgere ich daß dieses Objekt also wohl im vergangenen halben Jahr in der Not verkauft wurde - und man muß davon ausgehen daß dies signifikant unter dem Buchwert geschehen ist.
Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:
a) der Erlös des Objekts Leipzig wurde dringendst für WGFH06 benötigt, reichte aber alleine zum Stopfen der Finanzlücke nicht aus, oder
b) der Erlös ging auf das Sonderkonto der A0LDUL, reichte aber zur Deckung der Finanzlücke in dieser Anleihe auch nicht aus.

Fall a) wäre eindeutig eine unzulässige Verwendung der gebundenen Mittel der A0LDUL-Anleihe gemäß den Anleihebedingungen.
Fall b) wäre soweit in Ordnung.

In beiden Fällen stellt sich dann aber die Frage wie die Lücken dieser beiden zeitnah fälligen Anleihen zu decken gewesen wären?
Da könnte die Vermutung nahe liegen daß Grundbuchsicherheiten zwischen den Anleihen "verschoben" wurden - von den später fällig werdenden Anleihen zu den akut fälligen. 
Z.B. Teltow von WGFH05 weg zu A0LDUL. Dafür wurde WGFH05 als Kompensation dann eine Teil-Grundschuld an einer Projektentwicklung untergeschoben.

Wie auch immer, die Grundschuldübersicht des Treuhänders und die Quartalsübersichten der Portfolios weisen gravierende Diskrepanzen aus - und dafür wird es Erklärungen geben müssen - seitens des Vorstands, des Treuhänders und des Mittelverwendungskontrolleurs.
Teilweise ist das mit Verkäufen/Abgängen erklärbar, aber nicht in Gänze.

Der Glaubwürdigkeitsverlust mit solch halbwahren Quartals-Publikationen ist da sicherlich nur das kleinere Problem.

Aldy
Mit Zitat antworten
  #1104  
Standard Thema: AW: Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung (WGF)
Autor: Der Fondsmanager
Datum: Heute, 00:58
 
Zitat:
Zitat von Aldy Beitrag anzeigen
In beiden Fällen stellt sich dann aber die Frage wie die Lücken dieser beiden zeitnah fälligen Anleihen zu decken gewesen wären?
Da könnte die Vermutung nahe liegen daß Grundbuchsicherheiten zwischen den Anleihen "verschoben" wurden - von den später fällig werdenden Anleihen zu den akut fälligen. 
Z.B. Teltow von WGFH05 weg zu A0LDUL. Dafür wurde WGFH05 als Kompensation dann eine Teil-Grundschuld an einer Projektentwicklung untergeschoben.
Das Hin- und Herschieben von Grundpfandrechten zwischen verschiedenen Treuhandmandaten wäre dann allerdings eine höchst illegale Aktion, für die sich der Treuhänder dann juristisch verantworten müßte.

"konspirative" Sicherheitenliste bei HLFP zu den WGF-Anleihen


Hallo Herr Salinger,

ich bitte Sie um eine genaue Liste der dinglichen Sicherheiten für die erstrangig besicherten Hypothekenanleihen und ihre entsprechenden Zuordnungen zu den einzelenen Anleihetranchen..

Diese Liste muss enthalten genaue postalische Adresse der Immobilie, Grundbuch und Grundbuchblatt, kurze Beschreibung sowie der neuste verfügbare Verkehrswert auf Gutachterbasis den WGF im Zuge einer ordentlichen Bilanzierung zu ermitteln hat.

Die im Internet abrufbare Liste mit konspirativer Verschleierung der Details ist nicht hinnehmbar.

Sollten Sie Probleme mit gleichem Kenntnisstand der Anleihegläubiger haben, so müssen Sie geeignete Massnahmen ergreifen, können aber nicht mit Hinweis darauf Ihren Informationsverpflichtungen mir gegenüber auskommen.

Das Treuhandverhältnis WGF - HLFP ist ein Vertrag zu Gunsten Dritter. Hier die Anleihegläubiger. Welche Rechte und Pflichten daraus gegenüber den Anleihegläubigern entstehen....um das zu beurteilen dürfte im Hause HLFP genug juristischer Sachverstand vorhanden sein.

Als Frist eingehend habe ich mir den 24.12.2012 18 Uhr vorgemerkt.

Lassen Sie es bitte nicht soweit kommen, dass ich anwaltliche oder gar gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen muss um dieses legitime Informationsinteresse erfüllt zu bekommen.

MfG

Rolf Koch

Bernd Depping, Vorstand der WGF AG: “Vermutung liegt nahe, dass im Markt gezielt gegen die WGF vorgegangen wurde” .....Legendenbildung ???


Bernd Depping, Vorstand der WGF AG: “Vermutung liegt nahe, dass im Markt gezielt gegen die WGF vorgegangen wurde”

Donnerstag, 20. Dezember 2012
bernd depping_wgf ag_kleiner_

Bernd Depping (Foto), Vorstandsmitglied der  WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG, stellte sich im Rahmen eines Interviews den Fragen der Anleihen Finder Redaktion. Zuvor gab es scharfe Kritik gegen den WGF-Vorstand, Gutachter und Wirtschaftsprüfer. Ihnen wurde unter andererm vorgeworfen, Immobilien mit „Mondpreisen“ bilanziert zu haben.
Anleihen Finder Redaktion: Wie viele Millionen Euro an Anleger-Geldern sind bei der WGF in Gefahr? Experten gehen davon aus, dass – wenn es zu einem Ausfall käme – es einer der bislang größten Pleiten auf dem Markt der Mittelstandsanleihen wäre.
Bernd Depping: Es wurden Anleihen im Volumen von etwa 200 Millionen Euro platziert. Diese Anleihen sind durchweg mit Immobilien erstrangig besichert. Abschreibungen des Wirtschaftsprüfers im Jahresabschluss 2011 haben dazu geführt, dass die gegenwärtigen Werte nur einen Teil des Nominalwertes der Anleihen erreichen.
Wir werden das vorläufige Insolvenzverfahren dazu nutzen, mit den Instrumenten der Insolvenzordnung so viele Vermögenswerte wie möglich im Interesse der Gläubiger zu sichern. Wir werden in den kommenden Wochen einen Insolvenzplan ausarbeiten und diesen den Gläubigern auf einer Gläubigerversammlung nach Insolvenzrecht zur Abstimmung stellen.
Der Insolvenzplan entstammt der Idee nach der alten Vergleichsordnung und muss die Gläubiger besser stellen als bei einer Zerschlagung des Unternehmens.
Die Quote, die wir den Gläubigern voraussichtlich anbieten können, kann derzeit noch nicht abgesehen werden.
Anleihen Finder Redaktion: Wie groß ist zurzeit die Gefahr, dass WGF-Gläubiger ihr Geld verlieren?
Bernd Depping: Dem Sicherungsinteresse ist derzeit dadurch effizient gedient, dass derzeit keine Immobilien mehr unter Wert verkauft werden müssen, um Ansprüche kurzfristig zu bedienen.
.......

WGF: immos und sicherheiten.....

Autor: amigo
Datum: Heute, 12:59
 
Also wenn die Aufstellung von HLPK vollständig ist dann fehlt mehr als die Hälfte der Objekte an Sicherheiten! In der Zuordnung von 2011 von WGF selbst finden sich 40 Sicherungsobjekte für die Anleihen in der HLPK Liste nur noch 17...

Ordnen wir es doch mal zu:
Für A0LDUL 
Postdam-Mittelmark =Büro in Teltow 9370qm (war 2011 noch WGFH05 Sicherheit)
Gewerbe Rhein Main = Offenbach Büro 18.240 qm (da steht extrem viel leer am Kaiserlei)
Ruhrgebiet = Hotel in Köln (zusammen mit WGFH06)
sowie Teile einer NRW Projektentwicklung zusammen mit alle anderen Anleihen das dürften die 6000qm Büros in Düsseldorf sein

Hier fehlt: Datteln, Düsseldorf (Pinos Hütte), Essen, Mönchengladbach, Düsseldorf, Leipzig

Für WGFH04:
82 Wohnungen in Frankfurt 6511qm das passt zum 2011er Bericht
Stadt im Sauerland = Dülmen 829qm sonst liegt nix im Sauerland
Dann noch 2x Südl. Ruhrgebiet & 1x Ruhrgebiet alles Wohnen also das dürften Duisburg-Hamborn, Essen-Borbeck & vielleicht Hattingen sein.
Der Oberbergische Kreis = Nümbrecht mit mehreren Objekten
Hier fehlt: Berlin, Emden, Kerpen, 3x Leipzig, Mainz, Markleeberg, Niederolm, Niederwalluf
Offenbach, Essen Büro 6400qm

Für WGFH05:
Projekt NRW Großstadt = 14.500qm Büro Düsseldorf (auch Sicherheit für andere Bonds)
Das Büro in Berlin (Teltow) ist jetzt plötzlich Sicherheit bei A0LDUL
Es fehlen die Wohnimmos in Essen, Lennestadt, Paderborn & St. Augustin

Für WGFH06:
Großraum Berlin = Hotel Berlin Mitte
Großstadt Ruhrgebiet = Hotel in Essen
Großstadt in Norddtschl. = Hotel Hamburg St. Georg
Großstadt NRW = MFH in Köln 
Also die sind alle da aber leider sind das alles Projektentwicklungen die unfertig nicht viel wert sind.

Also alles in allem kann man den Eindruck bekommen hier fehlt ein Großteil der Sicherheiten. Passt zu allem was WGF bisher abgeliefert hat. Aktuelle Preise der Anleihen aus meiner Sicht damit noch zu hoch.

WGF: Das wird noch viele Fragen aufwerfen...speziell an Treuhänder und Mittelverwender

Autor: Aldy
Datum: Heute, 10:12
 
Zitat:
Zitat von Fundi Beitrag anzeigen
Die Absicherung der A0LDUL erscheint am interessantesten.

Hierbei dürfte es sich um das Kaiserpalais in Offenbach und den Kontorhof Teltow in Brandenburg handeln. Daneben noch einige kleinere Besicherungen. Erworben in 2010 und höher besichert als der Kaufpreis.... ich meine, da sollten sich doch einige Real-Estate oder Immofonds für interessieren, könnte ne interessante Quote bei dieser Anleihe werden.
Das Dumme ist nur daß der Kontorhof in Teltow in den diversen Immobilienperspektiven der WGFH05 zugeordnet ist - nun plötzlich taucht er in der Treuhänder Liste als Sicherheit für A0LDUL auf. 
Und das ist nur eine von zahlreichen Ungereimtheiten, so daß ich vermute, daß hier Grundbuchsicherheiten zwischen den Anleihen hin- und her verschoben wurden.
Das wird noch viele Fragen aufwerfen...speziell an Treuhänder und Mittelverwender.

Die eine oder andere Grundbuchhistorie dürfte sehr interessant sein.
Aldy

Donnerstag, 20. Dezember 2012

DEIKON: Fehlverhalten des Treuhänders RA Felix Schäfer CMS Hasche Sigle in Bezug auf den Treuhandvertrag ?


Nach § 1 der jeweiligen Treuhandverträge durfte der Treuhänder - hier: CMS
Hasche Sigle - die sogenannten Anlagegelder zum Erwerb von Immobilien
erst freigeben, wenn und soweit die Anleihegläubiger nachrangig
grundpfandrechtlich so gesichert sind, dass nur die finanzierenden Banken
im Range vorgehen. Dieser Verpflichtung soll die Treuhänderin CMS Hasche
Sigle unzureichend nachgekommen sein. Nach Informationen der SdK laufen
in diesem Zusammenhang gegen CMS Hasche Sigle beim Landgericht
Düsseldorf acht Klagen mit nachfolgenden Aktenzeichen:

> 8 0 361/11
> 10 0 60/12
> 8 0 35/12
> 8 0 51/12
> 10 0 44/12
> 8 0 219/12
> 8 0 47/12
> 10 0 239/12


wer weiss näheres

insbesondere welcher Anwalt die o.g. Klagen vertritt

bitte per email an mich

rolfjkoch@web.de

Bei folgenden Wertpapieren ändert sich die Flatnotierung ab dem 21.12.2012:


Bekanntmachung
Änderung
Bei folgenden Wertpapieren ändert sich die Flatnotierung ab dem 21.12.2012:
Nr. ISIN Name Flatnotierung alt Flatnotierung neu
1 DE000A0LDUL4 WGF Westf.Grundb.u.Finanzv.AG  Hypothekenanleihe v.08(08/13) nein ja
2 DE000WGFH042 WGF Westf.Grundb.u.Finanzv.AG Hypothekenanleihe v.09(09/14)  nein ja
3 DE000WGFH083 WGF Westf.Grundb.u.Finanzv.AG Hypothekenanleihe v.11(17)     nein ja
4 DE000WGFH059 WGF Westf.Grundb.u.Finanzv.AG  Hypothekenanleihe v.09(16)     nein ja
Frankfurt am Main, 20.12.2012
Frankfurter Wertpapierbörse
i.A.Christopher Turba       i.A. Bärbel Raschke
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
If there are any questions, please contact:
Listing & Issuer Services 069 211 13555
Market Supervision 069 211 11400

http://xetra.com/INTERNET/IP/ip_beka.nsf/(KIR+Bekanntmachungen+Datum)/BBAD5722F03468C6C1257ADA003C2FE5/$FILE/Aenderung_Flatnotierung_20121220_1.pdf?OpenElement

http://xetra.com/xetra/dispatch/de/notescontent/navigation/xetra/300_trading_clearing/200_trading_information/550_fwb_announcements/INTEGRATE/beka?notesDoc=KIR+Bekanntmachungen+Datum

wie wir aktuell erfahren haben, werden die WGF-Anleihe morgen wieder im börslichen Handel gehandelt werden.


Sehr geehrte Damen und Herren,

wie wir aktuell erfahren haben, werden die WGF-Anleihe morgen wieder im börslichen Handel gehandelt werden. Die Aussetzung an den Börsen Düsseldorf und Frankfurt ist damit beendet. Gehandelt werden die Anleihen "flat", d.h. ohne Anspruch auf Zinsen.

Mit freundlichen Grüßen
______________________________
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
- Die Aktionärsvereinigung –

vielen Dank für Ihre Anfrage bei uns wegen Ihrer möglichen Ansprüche/Schadenersatzansprüche gegen die WGF AG.


Sehr geehrter Herr Koch,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei uns wegen Ihrer möglichen Ansprüche/Schadenersatzansprüche gegen die WGF AG.

Um Ihnen und den zahlreichen anderen Betroffenen eine möglichst breite Plattform für die Bearbeitung Ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren der WGF AG und etwa gegen Dritte zu bieten, haben wir mit der Rechtsanwaltskanzlei Mattil & Kollegen in München in dieser Angelegenheit eine Zusammenarbeit beschlossen. Gemeinsam haben wir eine Webseite für Sie erstellt, über die Sie schnell aktuelle Informationen über das Insolvenzverfahren und über unsere Maßnahmen abrufen können. Auch sonst Wissenswertes werden Sie dort erfahren. Bitte besuchen Sie die Seite


Damit wir die Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Ihre Begleitung durch das jetzt in der Form der Eigenverwaltung eröffnete Insolvenzverfahren der WGF AG vorbereiten und Ihnen zu den hierdurch entstehenden Kosten Auskunft erteilen können, bitten wir Sie, zunächst einmal unseren beiliegenden Fragebogen auszufüllen. Wir werden uns nach Sichtung Ihrer Unterlagen umgehend wieder bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Klaus Dittke
durch:

Mittwoch, 19. Dezember 2012

Die Höhe der Quote, die WGF den Gläubigern anbieten wird, kann derzeit noch nicht abgesehen werden.


Pressemitteilung der WGF AG

1.  Reibungslose Fortführung der Geschäfte kommt Anleihegläubigern zu Gute
2. „Kasse“ der WGF an vorläufigen Sachwalter übertragen
3. Wirtschaftsprüfer reduziert  Jahresfehlbetrag 2011 auf 68,1 Mio. Euro 

Düsseldorf, 19.12.2012. Bernd Depping, seit acht Tagen  Sanierungsvorstand der WGF AG, hat angekündigt, dass das Unternehmen über ein Insolvenzplanverfahren saniert und fortgeführt werden soll.
„Wir werden in den kommenden Wochen einen Insolvenzplan ausarbeiten, der die Sanierung des Unternehmens vorsieht , den Gläubigern eine Quotenzahlung auf ihre Forderungen anbietet und diesen Plan den Gläubigern auf einer Gläubigerversammlung nach Insolvenzordnung zur Abstimmung stellen“, so Depping.
Der Insolvenzplan entstammt der Idee nach der alten Vergleichsordnung und muss die Gläubiger besser stellen als bei einer Zerschlagung des Unternehmens.
„Die Substanz ist da“, sagt Depping. „Aktuell sind Werte des Immobilienbestandes aufgrund des Insolvenzantrags unter Druck, daher wären kurzfristig lediglich geringe Preise zu erzielen. Wir wollen jedoch nicht unter Wert verkaufen, das kann nicht im Interesse der Gläubiger liegen“, so Depping weiter.  „Der Insolvenzplan verschafft uns die Chance, wieder zu Marktpreisen veräußern zu können und so viele Vermögenswerte wie möglich im Gläubigerinteresse zu sichern.“
„Je reibungsloser wir die Geschäfte der WGF fortführen können, desto mehr können auch die Anleihegläubiger davon profitieren“, erklärt Depping. „Wir stimmen  derzeit mit dem Treuhänder und dem vorläufigen Sachwalter drei aktuelle Projekte in Berlin, Hamburg und Essen ab. Ziel der WGF ist es, diese Projekte im Gläubigerinteresse fertig zu stellen und neue Projekte entwickeln zu können.“
Auf Wunsch des Vorstands der WGF AG werde „die Kasse“, also alle im Unternehmen vorhandenen Geldmittel, auf den vom Gericht bestellten vorläufigen  Sachwalter übertragen. Folglich laufen alle Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen über den vorläufigen Sachwalter. Damit dokumentiere die WGF, wie ernsthaft die Sanierung angestrebt und die Interessen der Gläubiger gewahrt würden.
Die Höhe der Quote, die WGF den Gläubigern anbieten wird, kann derzeit noch nicht abgesehen werden. Es ist vorgesehen, die Gläubiger auch an den zukünftigen Erträgen der verbundenen Unternehmen profitieren zu lassen. Depping wird als Sanierungsvorstand die Erstellung des Insolvenzplans verantworten und sich dabei mit dem vorläufigen Sachwalter abstimmen. 
Depping weiter: „Der Insolvenzplan wird inhaltlich komplex, deshalb muss das vorhandene know how zur Verfügung stehen und wo immer möglich in die Planerstellung eingebracht werden. Mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde  der Antrag auf die ‚klassische‘ Eigenverwaltung mit einem Sanierungsvorstand ‚an Bord‘ gestellt, weil wir ausschließlich in dieser Konstellation den Zugriff auf Tochtergesellschaften behalten.“ 

Sanierungskonzept sieht Fortführung vor, von der Gläubiger weiter profitieren sollen
Der Insolvenzplan wird auch ein Sanierungskonzept beinhalten, mit dem die WGF fortgeführt werden kann. Die WGF wird sich zunehmend aus dem bisherigen Geschäft, dem Handel mit Immobilien, zurückziehen. Dies soll zum einen durch den schonenden und auf der Zeitachse gestreckten Abverkauf der Bestandsimmobilien erfolgen, den der Insolvenzplan ermöglicht.  Ziel ist es, daraus möglichst hohe Kaufpreise zu erzielen. Zum anderen soll  gleichzeitig die  Projektentwicklung als künftiges Kerngeschäft  weiter ausgebaut werden.
„Die Fortführungslösung, die wir gerade erarbeiten,  sieht darüber hinaus vor, dass aus den Erlösen des erhaltungswürdigen Unternehmenskerns auch zukünftig Leistungen an die Gläubiger fließen werden, um den zu erwartenden insolvenzbedingten Ausfall zu kompensieren. Dies kann so nur unter dem Institut der Eigenverwaltung gelingen“, so Depping weiter.
Depping teilte darüber hinaus mit, dass die Wirtschaftsprüfer im Zuge der vorbereitenden Arbeiten für das Sanierungskonzept „einen Übertragungsfehler festgestellt“ hätten. Der Jahresfehlbetrag 2011 falle somit um rund drei Millionen Euro niedriger aus als ursprünglich testiert und betrage 68,1 Mio. Euro.

Anleihegläubiger sollen sich auf WGF-Homepage registrieren
Die Gläubiger der WGF AG wies Depping darauf hin, dass sie ihre Forderungen erst nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden könnten. Der entsprechende Beschluss werde vom zuständigen Amtsgericht in Düsseldorf veröffentlicht.
„Die WGF kennt die Anleger nicht namentlich, kann bei anonym an den Börsen gehandelten Papieren auch nicht die genaue Anzahl der Gläubiger kennen. Ich bitte daher die Anleihegläubiger, sich über die Homepage des Unternehmens im eigenen Interesse zu registrieren. Wir können dann gezielter über die Eröffnung des Verfahrens informieren, die entsprechenden Formulare zur Anmeldung der Forderung oder auch die Einladung zur Gläubigerversammlung verschicken“, erklärte der Sanierungsvorstand.
Depping begrüßte die Ankündigung einiger Anlegeranwälte, nach Schuldverschreibungsgesetz einen gemeinsamen Vertreter zu wählen:  „Ein professioneller Ansprechpartner, der die Interessen bündelt, spart Ressourcen und erhöht die Effizienz bei der Ausarbeitung des Insolvenzplans“, so Depping. Der Sanierungsvorstand der WGF AG verwies abschließend darauf, dass der Nominalwert der ausstehenden Anleihen rund 200 Millionen Euro betrage und „keineswegs übertriebene 450 Millionen Euro und mehr“.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand