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Sonntag, 6. Mai 2012

kleingedrucktes zur Öffnung des SEB Immoinvest am 7.5.2012 // nur 1 Tag / danach Umstellung nach AnsFuG mit nur noch jährlicher Rückgabe / Verkaufswünsche noch bis 13:00 am Mo 7.5.

Liebe Investoren des SEB ImmoInvest,

die Anteilrücknahme des SEB ImmoInvest ist zu Ihrem und unserem Bedauern seit nunmehr annähernd zwei Jahren ausgesetzt. Wir sind uns der damit für Sie verbundenen Unannehmlichkeiten und der Herausforderungen, vor die Sie bis heute gestellt waren, bewusst. Umso sorgfältiger und zielstrebiger haben wir uns in den vergangenen Monaten auf diese wichtigen Tage, die nun vor uns liegen, vorbereitet. Im Mittelpunkt aller unserer Anstrengungen stand die Absicht, Sie, die Investoren unseres Fonds, über die Zukunft des SEB ImmoInvest selbst entscheiden zu lassen und dafür tragfähige Rahmenbedingungen und eine transparente Entscheidungsgrundlage zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns in Abstimmung mit der Finanzaufsicht (BaFin) entschieden, den SEB ImmoInvest am Montag, den 7. Mai 2012 wiederzueröffnen, de facto allerdings zunächst nur für die Dauer eines Tages. Für den Fall, dass alle Anteilrückgaben bedient werden konnten, werden wir den Fonds am Ende des Handelstages frühzeitig auf das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG) umstellen. Angesichts des unkalkulierbaren Liquiditätsbedarfes im Umfeld der Marktturbulenzen haben wir uns dazu entschlossen, dabei nicht nur den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, sondern auch die Intervalle möglicher Anteilrückgaben zu verändern. Konnten Sie über Ihre Anteile bisher täglich verfügen, ist Ihnen dieses bis auf Weiteres nur noch jährlich möglich. Wir bitten Sie, diese Maßnahme nicht als Bevormundung oder Einschränkung Ihrer Dispositionsmöglichkeiten zu verstehen, sondern als Chance, die den Weg in die Zukunft dieser Anlageform weist und den langfristigen Charakter der Kapitalanlage in Immobilien unterstreicht. Gleichzeitig verschafft diese Umstellung in der augenblicklichen Situation genau jene Handlungsspielräume, die zu einer erfolgreichen Weiterführung des Fonds im Sinne seiner Anteilinhaber benötigt werden.

Mit anderen Worten: jetzt kommt es auf Sie an! Die Zukunft des Fonds liegt in Ihrer Hand. Denn für den Fall, dass die gesammelten Anteilrückgaben am 7. Mai die verfügbare Liquidität übersteigen, droht eine Auflösung des SEB ImmoInvest mit allen damit verbundenen Konsequenzen. Die Chance zur Weiterentwicklung des Fonds besteht somit einzig und allein in Ihrer Entscheidung, von der Möglichkeit, Ihre Anteile zu verkaufen, keinen Gebrauch zu machen. Zwar ist es uns in den vergangenen Monaten gelungen, im Zuge erfolgreicher Verkäufe eine respektable Kasse in Höhe von mehr als 30 % bis zum 7. Mai 2012 aufzubauen, dessen ungeachtet dürfte jedem bewusst sein, dass diese Mittel begrenzt sind. Da für uns die Gleichbehandlung aller Anleger, ob institutionell oder privat, im Vordergrund steht, werden wir am Ende des Handelstages alle Rückgabewünsche bedienen oder keine.

Derselbe Gleichbehandlungsgrundsatz hat uns für die Zukunft des Fonds auch in der Weise Vorsorge treffen lassen, als dass wir Rückstellungen für latente Steuern gebildet haben und Wertberichtigungen vorgenommen wurden. Letztere spiegeln unsere Erfahrungen wider, die wir im Rahmen der jüngsten Verkaufsverhandlungen zahlreicher Objekte gesammelt haben. Wie Sie sich vorstellen können, haben die Finanzmarktkrise und die daraus resultierende Verunsicherung vieler Investoren erhebliche Spuren im Immobilienmarkt hinterlassen.

Dessen ungeachtet hat die Qualität unseres Portfolios im Zuge der letzten Verkäufe nicht gelitten, was für die von Ihnen zu treffende Entscheidung von großer Bedeutung ist. An dieser Stelle ist es mir besonders wichtig, Ihre Aufmerksamkeit auf die in den Medien immer wieder diskutierte und kritisierte Liegenschaft am Potsdamer Platz zu lenken. Hier handelt es sich entgegen der allgemeinen öffentlichen Darstellung nicht um das Klumpenrisiko eines einzigen Objektes, sondern um neunzehn eigenständige Gebäude verschiedener Nutzungsarten, die einzeln vermarktet werden können. Dieser Punkt liegt uns umso mehr am Herzen, als die öffentliche Diskussion über den SEB ImmoInvest in den vergangen Monaten leider auf diesen Aspekt reduziert worden ist.

Wir, das Management des SEB ImmoInvest, sind uns der Schwere und Reichweite der vor Ihnen liegenden Entscheidung vollumfänglich bewusst. Sie dürfen versichert sein, das wir den einzig gangbaren Weg gewählt haben, der angesichts der außerordentlichen Marktumstände beschritten werden kann. In den vergangenen Monaten haben wir solide Ausgangsvoraussetzungen geschaffen, die Sie heute in die Lage versetzen, eine Handlungsalternative zu haben. Umso eindringlicher bitten wir Sie, diese abzuwägen und sich durch Ihren Verbleib im Fonds zu seiner Zukunft zu bekennen, die an die 23-jährige Erfolgsgeschichte sehr wohl anknüpfen kann.

Mit freundlichen Grüßen Ihre Mitinvestorin und Fondsmanagerin

Barbara Knoflach




Insiderrechtlicher Hinweis
Die SEB Investment GmbH beendet die Aussetzung der Rücknahme von Anteilen des SEB ImmoInvest mit Wirkung zum 6. Mai 2012, 24:00 Uhr. Anteile, die durch die depotführenden Stellen ab dem 26. April 2012 bei der SEB AG als Depotbank zur Rücknahme vorgelegt werden, werden wieder zurückgenommen. Reichen am 7. Mai 2012 um 13.00 Uhr die liquiden Mittel zur Bedienung sämtlicher Rückgabeverlangen und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen laufenden Bewirtschaftung nicht aus, wird die SEB Investment GmbH mit Wirkung vor der Wiederaufnahme der Anteilrücknahme die Kündigung des Verwaltungsmandates über das Sondervermögen durch gesonderte Bekanntmachung erklären. In diesem Falle werden die Rücknahmeverlangen nicht ausgeführt.

Die Rückgabe von Anteilen nach den Regelungen der alten Vertragsbedingungen ist bis zum 7. Mai 2012 bis 13:00 Uhr (Zeitpunkt der Vorlage bei der Depotbank durch Ihre depotführende Stelle) möglich. Sollten Sie sich zur Rückgabe Ihrer Anteile am Sondervermögen SEB ImmoInvest entschließen, wenden Sie sich bitte an Ihre depotführende Stelle. Da Ihre depotführende Stelle für Sie die Anteile verwahrt, kann ein Rücknahmeverlangen nur über Ihre depotführende Stelle ausgeführt werden. Die depotführende Stelle leitet Ihr Rücknahmeverlangen an die Depotbank des Sondervermögens, SEB AG, weiter. Die Rücknahmeverlangen werden nicht sofort ausgeführt, sondern zunächst bei der Depotbank des Sondervermögens gesammelt und am 07.05.2012 gemäß § 36 InvG zum Anteilspreis vom 07.05.2012 gegebenenfalls zur Ausführung gebracht. Bitte weisen Sie Ihre depotführende Stelle hierauf hin und informieren Sie uns gegebenenfalls, sollte es von Ihrer depotführenden Stelle nicht entgegen genommen werden.

Zugleich erklärt die SEB Investment GmbH, Frankfurt am Main, die Änderung der Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen des SEB ImmoInvest. Die Änderung dient der Anpassung der Vertragsbedingungen des Sondervermögens an das Investmentgesetz in seiner durch das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz) geänderten Fassung. Die Änderung tritt am 07. Mai 2012, 13:00 Uhr in Kraft und gilt damit für alle Ausgaben und Rücknahmen von Anteilen, die nach dem Orderannahmeschluss am 07. Mai 2012 13:00 Uhr bei der Depotbank, der SEB AG, eingehen. Die Änderung der Vertragsbedingungen steht unter dem Vorbehalt einer Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens, die gegebenenfalls mit Wirkung vor dem Inkrafttreten der geänderten Vertragsbedingungen erklärt wird.


Diese Mitteilung ist keine Pflichtmitteilung nach dem Investmentgesetz. Sie dient lediglich dem Zweck, der Gefahr von Insiderhandel vorzugreifen, die beseht, weil die Veröffentlichung der Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen nach § 43 Abs. 5 i.V.m. § 42a Abs. 3 InvG die Einbeziehung Dritter in den Veröffentlichungsprozess erfordert. Die Veröffentlichung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 InvG erfolgt voraussichtlich am 02.05.2012 an gewohnter Stelle unter der Rubrik „Bekanntmachungen“. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat uns als Nebenbestimmung zur Genehmigung der Vertragsbedingungen diese Veröffentlich aufgegeben und angeordnet, dass diese Mitteilung nicht unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ erfolgt.


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